Edelrein

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version: 09/03/2026

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Edelrein AG, Ringstrasse 15, 8600 Dübendorf, CHE-155.093.974 MWST, und ihren gewerblichen Kunden (B2B) sowie Privatkunden (B2C) in Bezug auf:

Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur bindend, wenn sie von der Edelrein AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden. Die Edelrein AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Bestellung oder der Angebotsbestätigung gültige Version.

  • Abholung, Aufbereitung, Reinigung, Vermietung, Instandhaltung, Reparatur, Lieferung und Verkauf von Textilien.
  • Allfällige Zusatzleistungen.

2. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss

  • Die Angebote der Edelrein AG sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, elektronische Bestätigung oder mit dem Beginn der Ausführung der Dienstleistung zustande.
  • Standardbestellungen müssen mindestens 2 Werktage vor dem gewünschten Abhol- oder Liefertermin per E-Mail, Telefon oder über das Kundenportal/Online-System erfolgen.
  • Dringende Bestellungen (Eilaufträge) unterliegen der betrieblichen Verfügbarkeit und können zusätzliche Kosten verursachen.

3. Preise und Tarifanpassungen

  • Es gelten die im schriftlichen Angebot oder im individuellen Vertrag mit dem jeweiligen Kunden ausdrücklich genannten Preise. Aufgrund der Spezifität jeder Geschäftsbeziehung (Volumen, Häufigkeit, Art und Menge des Materials) legt die Edelrein AG für jeden Kunden individuelle Tarife fest. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in CHF netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Die Edelrein AG behält sich das Recht vor, Zuschläge für Eilaufträge, Spezialbehandlungen, Sondergrössen/Nicht-Standard-Artikel, komplexe Flecken, ausserordentliche Lieferungen oder vom Kunden verschuldete Wartezeiten zu erheben.
  • Allfällige Lieferpauschalen können in Abhängigkeit von der Kilometerdistanz, dem Volumen oder der bestellten Menge verrechnet werden.
  • Preisanpassungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen beiden Vertragsparteien gültig. Einseitige Preisänderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind gesetzlich vorgeschrieben, resultieren aus einer in Rahmenverträgen vorgesehenen Indexierung an die Inflation oder basieren auf spezifischen Vereinbarungen.

4. Rechnungsstellung und Zahlung

  • Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel am Ende eines jeden Monats in elektronischer Form (PDF). Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage netto ab Rechnungsdatum.
  • Bei Zahlungsverzug sendet die Edelrein AG bis zu drei Mahnungen gemäss schweizerischem Recht.
  • Ab der zweiten Mahnung behält sich die Edelrein AG das Recht vor, eine administrative Bearbeitungsgebühr von 5 % des offenen Rechnungsbetrages zu erheben. Bei der dritten Mahnung kann ein zusätzlicher Zuschlag von 5 % erhoben werden.
  • Wird die Zahlung auch nach der dritten Mahnung nicht geleistet, behält sich die Edelrein AG das Recht vor, das Betreibungsverfahren nach schweizerischem Recht einzuleiten. Alle Kosten für das Inkasso, Rechts- und Verwaltungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
  • Die Edelrein AG behält sich das Recht vor, Abholungen, Lieferungen, Mietdienstleistungen oder andere Leistungen bei fälligen oder unbezahlten Rechnungen bis zur vollständigen Begleichung vorübergehend einzustellen.
  • Verrechnungen oder Rückbehalte durch den Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig gerichtlich festgestellte Forderungen.

5. Abholung, Transport und Lieferung

  • Die Edelrein AG organisiert den Transport in der Regel mit eigenen Fahrzeugen oder durch qualifizierte Dritte (Logistikpartner, Spediteure, Die Post, DHL oder gleichwertige Anbieter).
  • Lieferzeitfenster sind Richtwerte und unverbindlich.
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Textilien ordnungsgemäss bereitzustellen, Taschen und Behälter zu leeren, empfindliche oder spezielle Artikel zu melden und den Zugang zum Abhol- oder Lieferort zu gewährleisten.
  • Bei mangelnder Zugänglichkeit oder Abwesenheit des Kunden wird eine No-Show-Gebühr von CHF 19.00 pro erfolglosem Versuch erhoben.
  • Gefahr und Risiko an den anvertrauten Waren gehen im Moment der dokumentierten Übernahme auf die Edelrein AG über und kehren bei der Lieferung oder am vereinbarten Depotort an den Kunden zurück.

6. Ausführung des Wäschereiservice

  • Die Edelrein AG führt die Behandlungen nach den professionellen Standards der Branche und gemäss den Pflegeetiketten der Textilien durch. Bei Fehlen von Etiketten oder klaren Anweisungen handelt die Edelrein AG nach pflichtgemässem, fachmännischem Ermessen.
  • Für die Bearbeitung und Rechnungsstellung sind die von der Edelrein AG bei der Ankunft der Artikel im Betrieb ermittelten Gewichte und Mengen massgebend.

7. Vermietung und Textilmanagement (Mietwäsche)

  • Alle gemieteten Artikel bleiben im ausschliesslichen Eigentum des Dienstleisters (Edelrein AG).
  • Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Verwahrung, den sorgfältigen Umgang und die vollständige Rückgabe der Waren verantwortlich.
  • Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder unsachgemässer Verwendung, die über die normale Abnutzung hinausgeht, stellt die Edelrein AG die Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert gemäss der aktuellen Preisliste in Rechnung.

8. Schneiderei und Reparaturen

  • Gewünschte Änderungen oder Reparaturen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Sie werden nach Kostenvoranschlag oder Stundensatz abgerechnet und können längere Bearbeitungszeiten als die normalen Wäschereidienstleistungen erfordern.

9. Reklamationen, Mängel und Haftung für Textilien

  • Reklamationen, Fehler oder offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Werktagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls erlischt jeglicher Anspruch.
  • Ist der Schaden der Edelrein AG anzulasten, verpflichtet sich diese, sofern möglich, unverzüglich einen gleichwertigen Ersatzartikel bereitzustellen oder eine Entschädigung basierend auf dem Restwert des Artikels gemäss den üblichen Alterstabellen des Schweizerischen Verbandes für Textilpflege (VTS) zu leisten.
  • Die Edelrein AG haftet nicht für vorbestehende Mängel, materialbedingtes Eingehen (Schrumpfung), empfindliche Knöpfe oder Verzierungen, Thermodrucke, fehlerhafte Pflegeetiketten oder in den Kleidungsstücken vergessene Gegenstände.

10. Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards

  • Die Edelrein AG arbeitet unter Einhaltung der in der Schweiz geltenden Hygiene- (z. B. RABC, falls zutreffend) und Umweltvorschriften. Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Vereinbarung keine mit gefährlichen Substanzen oder biologischen Risiken kontaminierten Textilien zu übergeben.

11. Höhere Gewalt

  • Streiks, ausserordentliche technische Betriebsstörungen, Brände, Naturereignisse, IT- oder Energieunterbrechungen, behördliche Entscheidungen oder andere Umstände, die sich der Kontrolle der Edelrein AG entziehen, suspendieren die Lieferverpflichtungen vorübergehend. Dauert das Hindernis länger als 30 Tage, kann jede Partei für den noch nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurücktreten.

12. Haftung und Versicherungen

  • Die Edelrein AG haftet ausschliesslich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Rahmen (Art. 100 OR) ausgeschlossen.
  • Jegliche Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Die maximale Gesamthaftung für direkte Schäden ist auf den Betrag begrenzt, der in den letzten 3 Monaten für die betroffene Dienstleistung fakturiert wurde.

13. Compliance und Sanktionen

  • Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden schweizerischen Gesetze, einschliesslich der Antikorruptionsvorschriften und Handelsaktivitäten/Sanktionen.

14. Datenschutz

  • Die Edelrein AG bearbeitet personendatenbezogene Daten in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, der DSGVO. Daten werden an Dritte (Logistik, IT) ausschliesslich zur Erfüllung des Vertrages weitergegeben. Kontakt: info@waescherei-edelrein.ch.

15. Geistiges Eigentum und Materialien

  • Marken, Dokumente, RFID-Systeme, Säcke, Wäschewagen und Transponder, die von der Edelrein AG zur Verfügung gestellt werden, bleiben im Eigentum derselben. Das Entfernen von Tags oder Kennzeichnungen ist untersagt.

16. Vertraulichkeit

  • Die Parteien verpflichten sich zu absoluter Verschwiegenheit über technische, betriebliche und kommerzielle Informationen sowie Preise, die während der Vertragslaufzeit ausgetauscht werden.

17. Unteraufträge und Abtretung

  • Die Edelrein AG kann sich qualifizierter Subunternehmer bedienen, behält jedoch die Gesamtverantwortung für die Dienstleistung. Der Kunde darf den Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung an Dritte abtreten.

18. Vertragslaufzeit, Kündigung und Bestandsgarantie

  • Der Vertrag wird für eine feste Erstlaufzeit von 12 Monaten ab der ersten tatsächlichen Lieferung (Erstauslieferung) abgeschlossen und verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr, sofern er nicht unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten schriftlich auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt wird.
  • Im Falle einer ordentlichen Kündigung ist der Kunde nicht verpflichtet, die Poolwäsche (Standard-Miettextilien) zu übernehmen, ausser bei personalisierten, mit Logos versehenen oder speziell für den Kunden angeschafften Textilien, für die eine Übernahmepflicht zum Restwert besteht.
  • Bei einer unberechtigten vorzeitigen Kündigung, einer ausserordentlichen Kündigung durch Verschulden des Kunden oder einer erheblichen Teilkündigung der Dienstleistungen (mehr als 20 % des ursprünglichen Volumens) behält sich die Edelrein AG das Recht vor, Folgendes in Rechnung zu stellen:
    1. Den Restwert der noch nicht vollständig amortisierten Waren und Textilien.
    2. Eine Pauschalentschädigung in Höhe von zwei durchschnittlichen Monatsrechnungen, berechnet nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monate.
  • Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung, die nicht innerhalb von 15 Tagen nach schriftlicher Abmahnung behoben wurde, bleibt vorbehalten.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Auf dieses Vertragsverhältnis findet ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) Anwendung.
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dübendorf, Kanton Zürich, Schweiz.

20. Schlussbestimmungen

  • Die allfällige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht (salvatorische Klausel).
  • Bei Widersprüchen zwischen den Dokumenten gilt folgende Rangordnung (das jeweils obere Dokument geht dem unteren vor):
    1. Das spezifische, akzeptierte Angebot oder die mit dem Kunden unterzeichnete individuelle Rahmenvereinbarung.
    2. Die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung.
    3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
    4. Die logistische oder technische Zusatzdokumentation.

AGB